Das Gericht hat nämlich festgestellt, dass eine "Juniorpartnerin" einer Gemeinschaftspraxis tatsächlich nicht freiberuflich, sondern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig war. Primär ging es in dem Verfahren um die Nachforderung von …
Das Gericht hat nämlich festgestellt, dass eine "Juniorpartnerin" einer Gemeinschaftspraxis tatsächlich nicht freiberuflich, sondern in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig war. Primär ging es in dem Verfahren um die Nachforderung von …