Rundfunkgebühren: Freiberufler und Betriebe müssen zahlen – Ärzte Zeitung

LEIPZIG. Klage von Sixt und Netto blieb ohne Erfolg: Der 2013 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler sowie deren Geschäftsfahrzeuge rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig …

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