LEIPZIG. Klage von Sixt und Netto blieb ohne Erfolg: Der 2013 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler sowie deren Geschäftsfahrzeuge rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig …
LEIPZIG. Klage von Sixt und Netto blieb ohne Erfolg: Der 2013 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler sowie deren Geschäftsfahrzeuge rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig …