Anders sieht es bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern, also Freiberuflern oder kleinen Gewerbetreibenden aus: Diese können die Leasingsonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehen. Das bietet eine sehr gute Möglichkeit, die Steuerlast auf spätere …
Anders sieht es bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern, also Freiberuflern oder kleinen Gewerbetreibenden aus: Diese können die Leasingsonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abziehen. Das bietet eine sehr gute Möglichkeit, die Steuerlast auf spätere …