Ein Freiberufler zahlte seinen beiden studierenden Söhnen je 8004 Euro Unterhalt pro Jahr und wollte die Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt lehnte dies ab: Der Steuervorteil komme nur für …
Ein Freiberufler zahlte seinen beiden studierenden Söhnen je 8004 Euro Unterhalt pro Jahr und wollte die Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt lehnte dies ab: Der Steuervorteil komme nur für …