Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten mehr Gutes tun als mit einer Gehaltserhöhung, weil hier ja Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Dies ist im Rahmen der genannten Grenzen bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht der Fall.
Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten mehr Gutes tun als mit einer Gehaltserhöhung, weil hier ja Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Dies ist im Rahmen der genannten Grenzen bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht der Fall.