Bei den Hebammen, die ja als Freiberufler tätig sind, sieht es etwas anders aus. Die Auszubildenden erhalten ein unverzinsliches Darlehen von 300 Euro im Monat (maximal 10800 Euro), das sie in jedem Fall zurückzahlen müssen.
Bei den Hebammen, die ja als Freiberufler tätig sind, sieht es etwas anders aus. Die Auszubildenden erhalten ein unverzinsliches Darlehen von 300 Euro im Monat (maximal 10800 Euro), das sie in jedem Fall zurückzahlen müssen.