Betriebsausgaben: Betriebsinhaber und Freiberufler drücken ihre zu versteuernden Einnahmen 2017 nur mit betrieblichen Ausgaben im selben Jahr. Ausnahmen gelten für wiederkehrende Leistungen wie Mieten und Zinsen, die zum Jahresanfang fällig werden …
Betriebsausgaben: Betriebsinhaber und Freiberufler drücken ihre zu versteuernden Einnahmen 2017 nur mit betrieblichen Ausgaben im selben Jahr. Ausnahmen gelten für wiederkehrende Leistungen wie Mieten und Zinsen, die zum Jahresanfang fällig werden …