So fallen nicht nur Angestellte, sondern etwa auch Freiberufler, Zulieferer oder unbezahlte Praktikanten darunter. Das Gesetz soll etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet …
So fallen nicht nur Angestellte, sondern etwa auch Freiberufler, Zulieferer oder unbezahlte Praktikanten darunter. Das Gesetz soll etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet …