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Umsatzsteuer wird im Moment nicht berücksichtigt! Daher bitte Einnahmen und Ausgaben Netto angeben! Bruttobetrag/1.19 = Nettobetrag
Hier treffen Sie die Voreinstellungen, die nötig für die Berechnung sind.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, festzulegen auf welchen Zeitraum sich Ihre Angeben beziehen. Wählen Sie montatlich wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben monatlich angeben wollen oder jährlich wenn Sie die jährliche Summe angeben möchten.
monatlich
Wenn Sie Ihre Angaben monatlich berechnen möchten wählen Sie Bitte diesen Button aus. Aber Bitte beachten Sie das dann wirklich alles Angaben montalich sein müssen, damit Sie ein korrektes Ergebnis erhalten.
jährlich
Wenn Sie Ihre Angaben jährlich berechnen möchten wählen Sie Bitte diesen Button aus. Aber Bitte beachten Sie das dann wirklich alles Angaben sich wirklich auf ein ganzes Jahr beziehen müssen, damit Sie ein korrektes Ergebnis erhalten.
Auch als Gewerbetreibender, selbständiger oder Freiberufler sind sie verpflichtet Kirchensteuer abzuführen, sofern Sie einer anerkannte Religionsgemeinschaft angehören.
JA
Bitte wählen Sie diesen Button aus wenn Sie einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt ist. In der Regel entweder Katholische oder Evangelische Christen. Interessant auch als Unternehmer muss man Kirchensteuer bezahlen (alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar und wird gegebenenfalls berücksichtigt.
NEIN
Bitte wählen Sie diesen Button aus wenn Sie k einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt ist. In der Regel entweder Katholische oder Evangelische Christen. Interessant auch als Unternehmer muss man Kirchensteuer bezahlen (alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar und wird gegebenenfalls berücksichtigt.
Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes, wobei natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Dieser ist Grundlage für die Steuerberechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden schließlich mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser variiert je nach Standort. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Durch die Wahl des Standortes können Sie also jährlich mehrere tausend Euro sparen. Quelle.
Gewerbesteuerpflichtig sind alle Unternehmensformen z.B Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Einzige Außnahme bilden Freiberufler. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer[5] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt. Quelle.
Nein Bitte nur ankreuzen, wenn Sie ein Freiberufliche Tätigkeit ausüben. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer[5] Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 € übersteigt Quelle.
Hebesatz
Der Hebesatz ist der Faktor mit dem die einheitliche Steuermesszahl aus der Gewerbesteuerberechnung multipliziert wird. Der Hebesatz ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Im durchschnitt liegt er etwa bei 450%. Den Hebesatz können Sie auf Ihrer örtlichen Gemeinde erfahren, oder einfach mal googeln nach "Hebesatz ihr Ort".
Anschließend haben Sie die Möglichkeit Ihre Einnahmen aus selbständiger Arbeit anzugeben.
Umsatz *
Bitte geben Sie hier den erwartenden Umsatz für die oben ausgewählte Periode (monatlich oder jährlich) Netto an.
Im folgenden Abschnitt geben Sie bitte alle Ausgaben an.
Betriebsausgaben sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit entstehen.
übliche Betriebsausgaben *
Als Betriebsausgaben gilt alles, was Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit aufwenden müssen z.B.:
Die betrieblichen Versicherungen sichern ein Unternehmen oder Geschäft gegen mehrere wichtige Risiken ab. Betriebliche Versicherungen werden zu den Betriebsausgaben gezählt und sind ganz oder teilweise steuerlich absetzbar.
Betriebliche Haftpflichtversicherung *
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt die Risiken der Gewerbetreibenden, Industrienternehmern, Freiberuflern und allen handwerklich Tätigen ab. Zum Teil besteht eine Pflicht zur Versicherung!
Betriebliche Rechtschutzversicherung
Unternehmensbezogene rechtliche Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit. Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder Kunden, etc. Sichern Sie sich als Unternehmer mit einer Firmenrechtsschutz Versicherung ab. Häufig kann ein Rechtsstreit nur über den Weg mehrerer Instanzen abgeklärt werden - das kann im schlimmsten Fall den Ruin eines Unternehmens bedeuten. Prozesse vor Arbeitsgerichten, Sozialgerichten, Klagen vor dem Finanzamt, Streitigkeiten wegen Verdienstausfall - Gründe für einen Prozess gibt es immer. Damit Sie immer in der Lage sind, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen zu können, sollten Sie an eine Firmenrechtsschutz denken. Zweifellos gehört eine betriebliche Rechtsschutzversicherung zu den wichtigsten Firmenversicherungen.
KFZ Versicherung
Die KFZ Haftpflicht Versicherung des Firmenwagens kann in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.
Betriebskosten Versicherung
Die Betriebskostenversicherung richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, die monatliche, betriebliche Fixkosten zu decken haben. Damit gemeint sind Mieten für Büroräume, Strom- und Wasserkosten oder die Gehälter von Angestellten. Für Unternehmer lohnt sich die Betriebskostenversicherung vor allem dann, wenn ihr Betrieb sehr personenabhängig ist, d.h., dass das Unternehmen ohne ihn nicht funktioniert.
Sonstige
Bitte tragen Sie hier Die Summe weiterer betrieblicher Versicherungen ein z.B Feuerversicherung, Diebstahlversicherung oder Unfallversicherung.
In diesem Abschnitt tragen Sie alle Ausgaben ein die ausschließlich dem privaten Zweck dienen.
Ausgaben für die Zukunftsvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Ab 2010 gibt es vier Gruppen: Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu anderen Versicherungen und zu Riester-Verträgen bzw. Rürup Rentenversicherung.
Krankenversicherung *
Bitte geben Sie hier die Höhe Ihrer Krankenversicherung an. Eine Krankenversicherung ist für Selbständige und Freiberufler, Gewerbetreiben, Unternehmer seit 2009 Pflicht Schnellrechner PKV
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeits - Versicherung
Für Selbständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) als Basisabsicherung ein absolutes Muss. Der Schutz der Arbeitskraft kann nur durch eine optimale Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet werden.
Sonstige Versicherungen
Bitte tragen Sie hier die Summe der Belastung der sonstigen privaten Versicherungen ein.
private Lebenshaltung
Bitte Summieren Sie alle rein privaten Kosten auf und tragen sie in das Feld ein. Zu den privaten Lebenshaltungskosten zählen z.B:
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